Neues Arzneimittelgesetz vom 01.04.2014

Weniger Antibiotikaeinsatz bei Tieren

Neue Meldepflicht für Landwirte: Tierbestand und Medikamentenverbrauch unter der Lupe

WAIBLINGEN (pm). Antibiotika sind eine der wichtigsten Waffen der Medizin gegen schwere Erkrankungen. Doch durch übermäßigen Einsatz wird sie immer stumpfer, weil mit der Zeit dagegen immune Keime auftreten. Daher führt das neue Arzneimittelgesetz, das seit 1. April 2014 in Kraft ist, ein System zur Erfassung des Antibiotikaverbrauchs in landwirtschaftlichen Betrieben, die Rinder, Schweine, Hühner oder Puten zur Mast halten, ein. Ziel ist es, mit diesen Daten ein bundesweites Ranking der Betriebe zu erstellen. Halbjährlich sollen dann in den Betrieben, die überdurchschnittlich viele Antibiotika verwendet haben, Maßnahmen zur Reduktion eingeleitet werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts Rems-Murr.

Alle Landwirte, die durchschnittlich mehr als 20 Rinder, 250 Schweine, 10000 Hühner oder 1000 Puten mästen, müssen spätestens bis zum 1. Juli dem Herkunfts- und Informationssystem Tierhaltung (HIT) melden, wie viele Masttiere sie halten. Diese Meldung muss den Namen, die Anschrift und die Registriernummer des Tierhalters sowie die Nutzungsart beinhalten. Ab dem 1. Juli müssen sie den Antibiotikaverbrauch regelmäßig melden. Weitergehende Informationen für Landwirte sind auf der Internetseite des Landratsamts www.rems-murr-kreis.de unter dem Stichwort Tiergesundheit hinterlegt.

Liegt ein Tierhalter in der oberen Hälfte aller Betriebe, muss er mit dem Tierarzt gemeinsam die Ursachen ermitteln und Maßnahmen ergreifen, die den Einsatz der Antibiotika senken. Liegt ein Betrieb gar im oberen Viertel, muss der Tierhalter nach Beratung mit seinem Hoftierarzt einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotika-Einsatzes erarbeiten und diesen dem Landratsamt übermitteln. Die Behörden können den Tierhalter zu weiteren Schritten verpflichten, die den Antibiotika-Verbrauch mindern: zum Beispiel Änderungen in der Haltungs- und Fütterungsart, Impfungen, Reduzierung der Zahl der Tiere oder Verbesserung der Hygiene. Als letztes Mittel kann die Behörde anordnen, dass der Landwirt die Tierhaltung ruhen lassen muss.

Denn fehlen wirksame Antibiotika, können sonst beherrschbare Krankheiten für Mensch wie Tier tödlich enden. Der Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte zu der Gesetzesnovelle gesagt: Resistenzen gegen Antibiotika haben in den letzten Jahren zugenommen. Dieser Entwicklung müssen wir mit entschiedenen Maßnahmen begegnen. Wir wissen, dass das wirksamste Mittel die Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes ist. Deswegen seien alle Beteiligten gefordert, einen Beitrag zu leisten in der Nutztierhaltung wie in der Humanmedizin. Schmidt weiter: Mit engagierten Landwirten, mit den Tierärzten und den Überwachungsbehörden können wir erreichen, dass uns auch in Zukunft noch wirksame Medikamente gegen gefährliche Infektionskrankheiten zur Verfügung stehen. Wir sprechen hier über ein sehr ernstes Thema und richten daran unser verantwortungsvolles Handeln aus. Dieses Vorgehen solle dazu führen, dass die Therapiehäufigkeit in den Betrieben sinkt. Ein Zurückfahren auf null sei jedoch unrealistisch, weil keinem kranken Tier eine angemessene Behandlung verwehrt werden solle.

(Quelle: BKZ Online)